Aktuelle Gerichtsurteile: Schadensersatzrecht

Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
  1. Die reine Enttäuschung über Hochzeitsfotos eines Fotografen begründen noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied nun das Landgericht (LG) Köln. Damit bestätigte das LG die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts (AG).

    (LG Köln, Beschluss vom 08.04.2024 - 13 S 36/22)
  2. Im Streit um Schadensersatz wegen behaupteter Verwendung unzulässiger Abschalt­einrichtungen wies das Amtsgericht München eine Klage gegen einen Automobilhersteller auf Zahlung von 2.175 EUR ab.

    (AG München, Urteil vom 16.02.2024 - 142 C 20380/23)
  3. Dass nicht allen Nutzerinnen und Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch ein Schaden­ersatz­anspruch zugesprochen werden kann, zeigen nun erste Entscheidungen des OLG Oldenburg und hat die anhängigen Berufungen aus diesem Komplex als unbegründet zurückgewiesen und damit die klagabweisenden Urteile der Landgerichte bestätigt.

    (OLG Oldenburg, Urteil vom 16.04.2024 - 13 U 59/23, 13 U 79/23 und 13 U 60/23)
  4. Im Streit um Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrs­sicherungs­pflicht wies das Amtsgericht München die Klage einer Münchnerin auf Zahlung von 2.875 EUR gegen die Trägerin eines Parkhauses in der Münchner Innenstadt ab.

    (AG München, Urteil vom 19.07.2023 - 113 C 18489/22)
  5. Im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld wies das Amtsgericht München die Klage eines Münchners auf Zahlung von 3.158,38 EUR ab.

    (AG München, Urteil vom 29.02.2024 - 161 C 14050/23)
  6. Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in der von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage verurteilte das Amtsgericht München die Beklagte zur Zahlung von 329,57 EUR.

    (AG München, Urteil vom 23.05.2023 - 171 C 7665/22)
  7. Im Streit um Schadensersatz verurteilte das Amtsgericht München den Münchner Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.043,18 EUR.

    (AG München, Urteil vom 16.06.2023 - 112 C 9123/22)
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